ANLAGEN MIT NATÜRLICHEM KÄLTEMITTEL
Durch die F-Gase-Verordnung wurde festgelegt, dass Kältemittel mir einem GWP-Wert von mehr als 2.500 seit dem Jahr 2020 nicht mehr in neuen Anlagen eingesetzt werden darf.
In gewerblich genutzten Kälteanlagen mit einer Leistung von mehr als 40 kW sind ab dem 01.01.2022 nur noch Kältemittel mit einem GWP unter 1.500 erlaubt.
Darüber hinaus ist zukünftig mit weiteren Verschärfungen zu rechnen um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Langfristig wird ein GWP von unter 150 angestrebt.
Aus diesem Grund kommen natürliche Kältemittel wie Ammoniak (NH3) oder Propan (R290) immer häufiger zum Einsatz. Und da Anlagen mit natürlichen Kältemittel bei richtiger Auslegung oft über bessere Leistungszahlen verfügen, ist auch der Energieverbrauch entsprechend geringer.
Das bedeutet aktiver und zukunftsorientierter Umweltschutz!
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